Abzüge unseres Bauantrags
So, jetzt auch nochmal die Abzüge aus unserem Bauantrag. Viel wesentliches hat sich ja gegenüber den damals hier eingestellten Vorabzügen nicht geändert. Die Kelleraussentreppe ist weggekommen und ansonsten hat sich ja grundlegend nur das Grundstück und auch die Haus zu Garagenstellung geändert.
Südansicht
Westansicht
Nordansicht + Schnitt Garage
Ostansicht
Grundriss KG
Grundriss EG
Grundriss OG
Grundriss DG
Hausschnitt
Dieser Eintrag wurde am 14.2.2009 um 13:33 verfasst und befindet sich in Vorplanung. Sie können alle Antworten zu diesem Eintrag über den Feed RSS 2.0 mitverfolgen. Hinterlassen Sie eine Antwort oder einen Trackback-Link zu Ihrer eigenen Homepage.
15.2.2009 bei 15:00
Hallo Dave,
von meiner Seite her die üblichen Bemerkungen:
- Urinal
- trockener Überweg von der Garage ins Haus
- Auf der Westseite des Wohnzimmers wäre eine Türe auch nicht schlecht.
- Terrasse weiterziehen bis zur Westseite (Abendsonne), kleiner Überdachung macht sich gut an regnerischen, aber warmen Tagen - da sitze ich gerne mit dem Laptop draußen.
Ansonsten sehr schön und geräumig.
Gruß
Frank
16.2.2009 bei 19:50
hi frank,
danke für deinen kommentar.
- urinal hatten wir ja schon mal - das ist was worauf ich gerne verzichten kann
- der trockene übergang zur garage ist für mich einfach nur eine unschönheit (zumindest würde ich es mal so interpretieren). einen gewissen nutzen möchte ich dem nicht absprechen, es ist aber nur schwer eine lösung zu finden, die es optisch für uns ansprechend machen würde
- die tür auf der westseite (ich gehe von einer terassentür aus, die du meinst) wird nicht funktionieren, da wir dort eh nur unsere couch bis unten hineinragen haben (wird übrigens umgedreht gestellt werden werden, d.h. couch kommt dort hin wo jetzt der fernseher auf dem plan steht)
- die terasse wird sowieso bis in den westen hineingezogen, aber das brauche ich im bauantrag ja noch nicht 100% ausformulieren wie es später wirklich wird. meist geht es eh nur um die bebaute fläche oder bzgl. einer etwaigen zustimmung des betroffenen nachbarn und da habe ich bei beiden kein problem